Was von den «Republik»-Vorwürfen übrig bleibt

Zürich. Mehrfach hat das Online-Magazin „Republik“ in den letzten 12 Monaten nachweislich falsch und irreführend über globegarden berichtet. Wir hätten dagegen juristisch vorgehen können. Als gemeinnützige Trägerschaft wollen wir aber lieber das Geld der Elternbeiträge in das Wohl der Kinder und in die Entwicklung unserer Einrichtungen investieren, statt hohe Summen für Rechtskosten auszugeben. Wir haben uns daher entschieden, interessierten Lesern selbst die Möglichkeit zu geben, sich wahrheitsgemäss zu informieren. 

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FAKTENCHECK

ARBEITSBEDINGUNGEN

Die Behauptung: Bei globegarden werden mehr Praktikanten beschäftigt als anderswo und es werden zu viele Praktikantinnen mit Kindern allein gelassen», die schlecht bezahlt sind.

Diese Aussage ist nicht korrekt.

  • Korrekt ist, dass das Durchschnittsgehalt der ausgebildeten Mitarbeitenden bei globegarden per Ende 2019 bei ca. CHF 62'680.- lag. Dabei verdienen zwei Drittel der ausgebildeten Mitarbeitenden mehr als CHF 57'000.- und ein Viertel der Mitarbeitenden mehr als CHF 65'000.-, dies bei 5 Wochen bezahlter Ferien und 42h/Woche. Korrekt ist, dass dies weit über dem vorgeschriebenen Mindestlohn liegt.

    Für nichtausgebildete Fachkräfte beträgt der Durchschnittslohn 2019 CHF 43'000.-. Dieser hohe Durchschnittslohn im Vergleich zu den Mindestlöhnen beim nicht-anerkannten Personal zeigt, dass die Trägerschaft nicht – wie von Medien behauptet – auf Praktikanten und Lernende setzt, sondern eine Vielzahl erwachsener Personen mit anderweitigen Ausbildungen (wie z.B. Sozialarbeiter, Mitarbeitende mit BA- oder MA-Abschlüssen in Erziehungswissenschaften) anstellt, die in den Einrichtungen formal als Assistenten eingesetzt werden und behördlich-formal zum «nicht-anerkannten» Personal zählen. Diese Personen erhalten einen Fachlohn, der dann im Durchschnitt zu dem hohen Durchschnittslohn beim nicht-anerkannten Personal führt. Stand Ende 2020 gab es bei der Trägerschaft:
    - 64 Praktikanten
    - 157 Lernende
    - 0 Zivildienstleistende
    - Total: 221 Lernende bzw. Praktikanten in 2019 Total 50 Kindertagesstätten mit im Schnitt 3-4 Kindergruppen
  • Korrekt ist, dass Praktikanten bereits bei Einstellung den Lehrvertrag für das anstehende Lehrjahr und eine feste Zusicherung zur Lehre nach bestandener Probezeit erhalten. Für diese Zusicherung besteht keine gesetzliche Verpflichtung. Und diese Praxis ist es sehr selten in der Branche. Aufgrund der Grösse der Trägerschaft ist globegarden in der Lage, jedem Praktikanten eine gesicherte Lehrstelle zu bieten.
  • Korrekt ist, dass es bei globegarden weitere freiwillige Leistungen für Mitarbeitende gibt, die weit über das Mass der Mindestlohnvorgaben gehen: jährliche Loyalitätsprämie ab 3 Jahren Zugehörigkeit, private Unfallversicherung, Kinderbetreuungsrabatt, Halbtax für pädagogische Leitungen, zugesicherter Lehrvertrag für Praktikanten, höherer Ferienanspruch von 5 Wochen, durch Mitarbeitende wählbares Datum des Wiedereintritts nach dem Mutterschutz, Fort- und Weiterbildungsförderung, umfangreiche Fach-Coachings.
  • Korrekt ist, dass bei globegarden alle Mitarbeitenden versichert sind, um sie in Fällen von leichter und grober Fahrlässigkeit im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit zu schützen.

 

BETREUUNGSSCHLÜSSEL

Die Behauptung: Globegarden hält sich nicht an behördlich vorgegebene Betreuungsschlüssel.

Diese Aussage ist irreführend.

  • Korrekt ist, dass das Verwaltungsgericht Zürich jüngst gegen die Gemeinde Thalwil zugunsten von globegarden deutlich bestätigt hat, dass globegarden die gesetzlichen Vorgaben korrekt umgesetzt hat. Die von Thalwil angewendete Vorgabe, kranke und abwesende Kinder in den Betreuungsschlüssel einzurechnen, ist nicht zulässig. Für nicht anwesende Kinder müssen auch keine Mitarbeiter anwesend sein. Damit wurde auch festgestellt: Es gab und gibt keinen Personalmangel bei globegarden – auch nicht, wenn Behörden an manchen Orten (wie in der Gemeinde Thalwil) auch kranke und abwesende Kinder mit in den Betreuungsschlüssel zählen.
  • Korrekt ist, dass der Betreuungsschlüssel in den Einrichtungen eingehalten wird gemessen an den anwesenden Kindern und dem anwesenden Personal.
  • Korrekt ist, dass globegarden intern «ideale» Betreuungsschlüssel anzielt, die über den gesetzlichen Schlüssel hinausgehen.
  • Korrekt ist, dass im Rahmen der laufenden Selbstkontrolle zum Beispiel im Jahr 2019 von total 579 Regionalleiter-besuchen und extern beauftragten Mystery-Shopper-Besuchen der von den Personen dokumentierte Betreuungsschlüssel sich wie folgt verhielt:
    - bei 532 Besuchen war der Betreuungsschlüssel 1:4.5 und tiefer (also zwischen 1:1 und 1:4.5);
    - bei rund 92% der Gruppen der Betreuungsschlüssel bei einem Verhältnis von 1:4.5 oder tiefer lag;
    - in den meisten Fällen, d.h. bei 46% aller Besuche, der Betreuungsschlüssel zwischen 1:2.6 und 1:3.5 lag. Damit waren in rund der Hälfte aller Gruppen pro Betreuungsperson rund 3 Kinder zu betreuen.
    - bei 68% der Besuche das Betreuungsverhältnis zwischen 1:1 und 1:5.5 lag, d.h. dass bei 98%der Gruppen eine Betreuungsperson auf maximal 5.5 Kinder kam;
    - nur in ganz wenigen Fällen der Betreuungsschlüssel bei über 7.5 lag, weil es dort um Kindergartenkinder ging, die nicht unter die Krippenrichtlinien, sondern die schulischen Kindergarten- bzw. Hortrichtlinien fallen. Auch in den Fällen war der Schlüssel somit eingehalten.

 

EINSATZ VON SPRINGERN

Die Behauptung: In den meisten Einrichtungen fehlt es an Personal, immer wieder müssen Erzieherinnen und Praktikantinnen als Springer eingesetzt werden. 

Diese Aussage ist falsch und irreführend:

  • Korrekt ist, dass in Krankheitsfällen oder bei Mutterschutzvertretungen „Springer“ als Stellvertretungen eingesetzt werden, um die Teams zu unterstützen.
  • Korrekt ist, dass neue Mitarbeitende in bestehenden Einrichtungen teilweise über mehrere Wochen einarbeitet werden und es in Einarbeitungsphasen zu geplanten Stellvertretungen kommen kann, um Mitarbeiter schrittweise an Aufgaben heranzuführen. Dies kann auch Stellvertretung um Rahmen von Mutterschutz, unbezahlter Urlaub oder, Sabbatical vom bestehenden Teammitglieder umfassen.
  • Korrekt ist, dass Vertretungsfälle auf 10-15 Arbeitstage pro Jahr beschränkt sind und nur in begründeten Ausnahmefällen die Kita-Leitung längerfristige Einsätze planen kann.
  • Korrekt ist, dass Mitarbeitende die als Stellvertretung / Springer vorrübergehend eingesetzt werden gegenüber Eltern und Team kommuniziert werden.

 

UNFÄLLE BEIM WICKELN

Die Behauptung: Bei globegarden fallen immer wieder Kinder beim Wickeln vom Tisch.

Diese Aussage ist irreführend.

  • Korrekt ist, dass es bei globegarden zwischen 2009 und 2020 statistisch bei einem von 2‘000 Kindern zu einem Wickelunfall kam. Alle Fälle wurden den Eltern gemeldet, in allen Fällen waren die Kinder von Fachkräften gewickelt worden, in keinem Fall wurde ein Kind verletzt. Alle Kinder blieben weiterhin in der Kinderkrippe und teilweise wurden später noch Geschwisterkinder angemeldet.  

 

VERLORENE KINDER

Die Behauptung: Bei globegarden gehen Kinder verloren und die Sicherheit ist mangelhaft.

Diese Aussagen sind irreführend.

  • Korrekt ist, dass bei globegarden zwischen 2009 bis 2020 statistisch eins von 1'000 Kindern sich bei einem Ausflug kurzzeitig von der Gruppe entfernt hat. In allen Fällen wurden die Kinder innerhalb kurzer Zeit unversehrt wiedergefunden. Alle Fälle wurden den Eltern gemeldet, alle Kinder blieben weiterhin in der Kinderkrippe betreut und teilweise wurden später noch Geschwisterkinder angemeldet.
  • Korrekt ist, dass bei globegarden regelmässig und verpflichtend zum Thema Sicherheit, Prävention sowie Notfällen interne und externe Schulungen durchgeführt werden unter Einbeziehung von externen Experten und Coaches

 

MITARBEITENDE IN DER VERWALTUNG

Die Behauptung: In der Verwaltung von globegarden arbeiten gerade einmal 15 Personen.

Die Aussage ist nicht korrekt. 

  • Korrekt ist, dass in der Verwaltung 2019/2020 (also bei Beginn der Medienkampagne der Republik) 39 Personen angestellt waren, wovon viele Personen in einem Teilzeitpensum (z.B. 80%), um Beruf und Familie gut kombinieren zu können.

 

ELTERNINFORMATION

Die Behauptung: Viele heikle Zwischenfälle meldet man den Eltern nicht. Verhindern lasse sich das nicht.

Diese Aussage ist nicht korrekt.

  • Korrekt ist, dass es Dokumente und Vorlagen gibt, um Unfälle im Alltag an Eltern zu dokumentieren und zu melden (Unfallprotokolle), an vielen Stelle die Wichtigkeit offener und transparenter Kommunikation als Anweisung verschriftlicht ist und Mitarbeiter aufgefordert werden Eltern direkt telefonisch zu informieren, wenn sich ein Unfall in der Kita ereignet.
  • Korrekt ist, dass es Meldeschema für Unfälle gibt sowie regelmässig geschult werden und neben der Kita-Leitung auch der Familienservice und weiter Vorgesetzte über Unfälle informiert werden.
  • Korrekt ist, dass Unfälle in der Kita dokumentiert werden und regelmässig anhand der Dokumentation reflektiert wird, ob und wo Verbesserungsmassnahmen eingeführt werden müssen.
  • Korrekt ist, dass es Präventions- und Sicherheitskonzepte entwickelt wurden, die regelmässig intern und extern geschult werden. Korrekt ist, dass es eine kita-übergreifende Sicherheitsbeauftragte in der Trägerschaft gibt, die regelmässig unangemeldete Sicherheitsüberprüfungen und Coachings in den Einrichtungen durchführt.
  • Korrekt ist, dass für alle Mitarbeitenden von globegarden eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wird, die Mitarbeitende in Fällen von leichter und grober Fahrlässigkeit im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit schützt. Dies wurde bewusst gemacht, um jegliche Anreize, Unfälle zu verschweigen, auszuschliessen.

 

ENGLISCHKENNTNISSE

Die Behauptung: Es mangelt an Fachpersonal, das fliessend Englisch spricht.

Diese Aussage ist nicht korrekt:

  • Korrekt ist, dass über 90% der angestellten englischen Fachkräfte Muttersprachler sind, d.h. aus Ländern wie Irland, Schottland, England, Südafrika, Kanada, Amerika stammen.
  • Korrekt ist, dass 10% der angestellten englischen Fachkräfte keine Muttersprachler sind, aber auf C2-Level Englisch sprechen, weil sie z.B. Englisch studiert haben oder lange Zeit im englischsprachigen Umfeld gearbeitet / gelebt haben bzw. selbst zweisprachig aufgewachsen sind.

 

QUALIFIKATION AUSLÄNDISCHER MITARBEITENDEN

Die Behauptung: Nicht alle ausländischen Mitarbeitenden bringen eine Ausbildung mit, die hier akzeptiert wird. Offenbar werden auch Sozialarbeiterinnen und Kindergärtnerinnen als Fachpersonen angestellt.

Diese Aussage ist irreführend.

  • Korrekt ist, dass englischsprachiges Personal im Ausland rekrutiert wird (aufgrund des Anspruchs, Muttersprachler einzustellen) und dass die Anerkennung der ausländischen Fachdiplome bis zu 1,5 Jahren in Anspruch nehmen kann.
  • Korrekt ist, dass englischsprachiges Personal in der Übergangszeit bis zur Anerkennung einen Fachlohn erhält – und dies, obwohl das Personal bis zur Anerkennung zum nicht-anerkannten Personal gezählt wird.  Entsprechend ergibt sich der hohe Durchschnittslohn von CHF 43'000.- für nicht-anerkanntes Fachpersonal, welches nur zu einem Teil aus Praktikanten und Lernenden besteht. Korrekt ist, dass die Anerkennung von teilweise hoch qualifizierten ausländischen Fachpersonen, z.B. Bachelor of Education, je nach Kanton und Gemeinde sehr unterschiedlich gehandhabt wird.
  • Korrekt ist, dass Kindergärtnerinnen im Kindergarten eingesetzt werden, da globegarden an einigen Standorten neben Kinderkrippen auch private Kindergärten führt. Kindergärtnerinnen werden nach den Tarifvorgaben der Stadt für das öffentliche System entlohnt.

 

ERNÄHRUNG

Die Behauptung: In globegarden-Kitas wird bei der Verpflegung der Kinder gespart.

Die Aussagen sind nicht korrekt und irreführend.

  • Korrekt ist, dass in den Einrichtungen Kinderernährung zubereitet wird, basierend auf den Empfehlungen von Fourchette Verte, Schnitz und Drunder oder den kantonalen Empfehlungen der Gesundheitsdirektion.
  • Korrekt ist, dass zum Zeitpunkt der Berichterstattung 17 Einrichtungen ein externes Ernährungszertifikat besassen und 20 weitere den Beratungsprozess für das Ernährungszertifikat gestartet, aber noch nicht abgeschlossen haben.
  • Korrekt ist, dass zwischen 2017 und 2019 insgesamt 55 Personen aus Kindertagesstätten am Workshop «Bewegungsförderung in Kindertagesstätten» oder «Ernährungsbewusste Kindertagesstätte» der Gesundheitsförderung Kanton Zürich teilgenommen haben. Im Jahr 2020 nahmen 41 weitere Personen aus Kindertagesstätten teil.
  • Korrekt ist, dass jede Kita-Leitung mit ihrem Team selbst entscheiden kann, ob und wann sie an einem Beratungsprozess oder Zertifizierung für die Ernährung ihrer Kita teilnehmen möchte.
  • Korrekt ist, dass es regelmässige interne oder externe Schulungen zum Thema kindgerechte Ernährung gibt.
  • Korrekt ist, dass die Lieferungen von Lebensmittel exklusiv über Coop direkt in die Einrichtungen erfolgen (über coop@home).
  • Korrekt ist, dass wöchentlich frische Lebensmittel geliefert werden.
  • Korrekt ist, dass in fast allen Einrichtungen das Essen vor Ort frisch zubereitet wird, also das Essen nicht geliefert und einfach aufgewärmt wird.
  • Korrekt ist, dass in Neueröffnungen, wenn noch eine geringe Anzahl Kinder anwesend ist, das eingestellte Team die Zubereitung des Essens übernimmt, was in vielen Betreuungseinrichtung der gängigen Praxis entspricht.
  • Korrekt ist, dass es Teil der Ausbildung von Lernenden ist, dass sie sich zu kindlicher Ernährung auskennen. Korrekt ist, dass deshalb auch Praktikanten und Lernende in die Zubereitung des Essens involviert werden können. Nicht korrekt ist, dass systematisch Praktikanten und Lernende in den Einrichtungen kochen.
  • Korrekt ist vielmehr, dass zum Zeitpunkt der Berichterstattung in über 90% der Kinderkrippen eine Köchin für die Zubereitung des Essens zuständig ist.
  • Korrekt ist, dass im Jahr 2019 in einer Elternumfrage mehr als 86% der Eltern die Ernährung als ausgewogen und abwechslungsreich empfanden.
  • Korrekt ist, dass viele Kita-Leitungen grosse Ernährungsboards in den Einrichtungen haben und das zubereitete Essen abfotografieren und für die Eltern aufhängen.
  • Nicht korrekt ist, dass es Anweisungen gibt, Eltern beim Thema Essen anzulügen.
  • Korrekt ist, dass auf den Eltern übergebenen Tagesberichten der Kinder notiert wird, was für Essen angeboten wurde.
  • Nicht korrekt ist, dass Kinder nach einem Betreuungstag am Abend hungrig sind (95% der globegarden Einrichtungen haben bis 19.00h geöffnet) und das Essensangebot im globegarden kein Ersatz für Abendessen ist bzw. kein Abendessen angeboten wird.
  • Korrekt ist, dass Kinder, die lange bleiben nach dem Zvieri sogar noch einen Snack am Abend erhalten.
  • Korrekt ist, dass in defizitären Kindertagesstätten Sparmassnahmen eingeleitet werden müssen, die Budgetanpassungen beinhalten können, damit die Arbeitsplätze der Einrichtung und das Angebot der Einrichtung erhalten bleiben kann.
  • Korrekt ist, dass die Trägerschaft bereit war, bei einer Übernahme einer damals hochdefizitären Kita den Arbeitsvertrag der Köchin zu übernehmen, ihre Aufgaben aber zu 60% auf Kochen und 40% auf den Haushalt aufzuteilen.

 

RECHTSSTREIT MIT DER GEMEINDE THALWIL

Die Behauptung: Nicht immer hatte globegarden im Rechtsstreit mit Gemeinden Erfolg (Verweis auf Gemeinde Thalwil, Red.). Vor allem dann nicht, wenn die Sozialbehörde feststellt, dass die Firma den Betreuungsschlüssel nicht einhält und Personal beschäftigt, das nicht die nötige Ausbildung hat.

Die Aussage ist nicht korrekt.

Korrekt ist, dass das Verwaltungsgericht Zürich einmal mehr festgehalten hat, dass die Auflagen der Gemeinde Thawil unzulässig waren. In dem Urteil (Geschäftsnummer: VB.2020.00282) wurde klargestellt, dass nur in der Kita anwesende Kinder Betreuung benötigen. Für Kinder, die krank zu Hause oder in den Ferien sind, muss kein Personal eingeplant werden – und damit herrscht

auch kein Personalmangel.

  • Korrekt ist, dass gemäss neuem Gesetz das Fachdiplom der staatlich anerkannten Erzieherin im ganzen Kanton Zürich anerkannt ist sowie dies bereits vorher seit über 10 Jahren in der Stadt Zürich und den meisten Gemeinden üblich war.
  • Korrekt ist, dass die Gemeinde Thalwil das Fachdiplom einer staatlich anerkannten Erzieherin bislang nicht anerkannt hat und die Gemeinde eine staatlich anerkannte Erzieherin deshalb zum nicht-anerkannten Personal gezählt hat.
  • Korrekt ist, dass die Gemeinde Thalwil sämtliche Verfahrenskosten tragen muss und globegarden für das Verfahren mit 8‘000 Franken entschädigen muss.

 

ÜBERBUCHUNG

Die Behauptung: globegarden kalkuliert teilweise massive Überbuchungen seiner Kitas ein.

Diese Aussage ist nicht korrekt. 

  • Korrekt ist, dass es sich bei der Liste um Planwerte handelt.
  • Nicht korrekt ist, dass ein Wert über 100 bedeutet, dass in der Einrichtung mehr Kinder sind als von der Stadt bewilligt. Um die Auslastung einer Einrichtung zu managen müssen Kündigungen, Umzüge, Austritte von Kindergartenkindern, Eintritte von Geschwisterkindern etc. berücksichtigt werden. Beispiel: im August 2017 meldet sich eine Mutter, die ihr Kind im November bekommt und möchte das Kind im März 2018 anmelden (10 Monate später). Wenn dieses Kind im August eingebucht wird, wird das eine Belegung von über 100% zeigen. Bis im März 2018 werden allerdings noch Kinder austreten (Kündigungen, Umzüge), die antizipiert werden müssen und so ist die Belegung trotz höheren Planwerten tatsächlich im entsprechenden Monat weit unter 100%.
  • Korrekt ist, dass die durchschnittliche (tatsächliche) Auslastung gemessen an verkauften Plätzen der Einrichtungen im Verhältnis zu den bewilligten Plätzen und Öffnungszeiten im Jahr 2019 in den Einrichtungen unter 100% lag. Die Auslastung an anwesenden Kindern war nochmals tiefer.

 

TÄUSCHUNG VON BEHÖRDEN

Die Behauptung: globegarden täuscht Behörden, etwa durch die Fälschung von Betreuungslisten und das Verstecken von Kindern während behördlicher Aufsichtsbesuchen. 

Diese Aussagen sind nicht korrekt.

  • Korrekt ist, dass das Verwaltungsgericht im «Fall Thalwil» einmal mehr festgehalten hat, dass die Auflagen der Gemeinde Thalwil unzulässig waren. In dem Urteil (Geschäftsnummer: VB.2020.00282) wurde klargestellt, dass nur in der Kita anwesende Kinder Betreuung benötigen. Für Kinder, die krank zu Hause oder in den Ferien sind, muss kein Personal eingeplant werden – und damit herrscht auch (wie richterlich festgestellt) kein Personalmangel.
  • Korrekt ist, dass auch unter dem neuen Recht es weiterhin Sache der Kindertagesstätte ist, sicherzustellen, dass eine angemessene Kinderbetreuung mit dem vorgesehenen Personalbestand möglich ist und dabei der gesetzliche Betreuungsschlüssel eingehalten wird. Wie viele Stellenprozente dafür u.a. unter Berücksichtigung von planbaren und nicht planbaren Abwesenheiten notwendig sind und wie die Personaleinsätze im Detail geplant werden liegt im Bereich der Organisationsautonomie der Kindertagesstätte und darf nicht behördlich vorgeschrieben werden.
  • Korrekt ist, dass die Stadt Zürich die Ende Februar gestartete Schwerpunktuntersuchung im September abgeschlossen hat und diese den Betrugsvorwurf nicht erhärtet hat.
  • Korrekt ist, dass alle Einrichtungen der Stadt Zürich im Rahmen der Prüfung mindestens einmal unangemeldet besucht wurden.
  • Korrekt ist, dass anlässlich der Besuche jeweils die Anzahl Kinder, deren Alter sowie der Personaleinsatz in den einzelnen Betreuungsgruppen kontrolliert wurden. Während der Besuche wurden ausserdem die Präsenzlisten und Arbeitspläne der aktuellen und der letzten Woche eingesehen und mit dem angetroffenen Zustand verglichen. Die Richtigkeit der Angaben auf den Listen wurde jeweils per Unterschrift von der pädagogischen Leitung vor Ort bestätigt.
  • Korrekt ist, dass die Präsenzlisten der Trägerschaft transparent ausweisen, wie viele Kinder eingebucht sind, wie viele Kinder anwesend sind, welche Kinder einen Extratag gebucht haben, welche Kinder in Ferien sind und welche Kinder krank oder in der Eingewöhnung sind.
  • Korrekt ist, dass bei Eingewöhnungen vermerkt werden kann, wie viele Stunden das Kind anwesend war und ob in Begleitung eines Elternteils war.
  • Korrekt ist, dass Personallisten und Dienstpläne sich unterscheiden. Während auf Personallisten das gesamte angestellte Personal einer Einrichtung aufgeführt werden muss (auch wenn Personen krank sind) muss im Dienstplan das anwesende Personal aufgeführt werden (z.B. inkl. Krankheitsstellvertretung). Diese Abweichungen stellen keine Manipulation und keine Fälschung dar.
  • Korrekt ist, dass die Anwaltskanzlei NKF bei der externen Überprüfung von mehr als 7’500 Seiten (rund 15 Bundesordner) keine Anweisungen zur Manipulation gefunden hat.
  • Korrekt ist, dass es in es in rund 10% der globegarden Einrichtungen behördlich bewilligte Untergschoss-Flächen gibt, die z.B. als Gumpizimmer oder Malateliers für die Kinder ausgestaltet sind.
  • Korrekt ist, dass bei Aufsichtsbesuchen in der Regel alle Räume der Einrichtung begangen werden.
  • Nicht korrekt ist, dass Kinder bei Aufsichtsbesuchen im Keller versteckt werden oder auf Ausflüge geschickt werden.

 

ESSENSABZUG

Die Behauptung: Bei globegarden gibt es unerlaubte Lohnabzüge für das Mittagessen der Mitarbeitenden.

Diese Aussage ist nicht korrekt.

  • Korrekt ist, dass ein Lohnabzug von CHF 5.- für die Zwischenverpflegungen sozialversicherungsrechtlich notwendig ist und nicht gegen das "Truckverbot" verstösst, weil diese Regelung grundsätzlich auf freiwilliger Basis getroffen wird und auch davon abgewichen werden kann. Korrekt ist zudem, dass es pädagogisch wertvoll ist für Kinder, einen gemeinsamen Mittagstisch mit den BetreuerInnen abzuhalten, wo Rituale gepflegt werden oder Kinder beim Schöpfen und Essen unterstützt werden.

 

EXTERNER UNTERSUCHUNGSBERICHT

Die Behauptung: Im von Niederer Kraft Frei (NKF) durchgeführten externen Audit wurde lediglich nachgefragt, was theoretisch intern unternommen werde, damit Kinder, Mitarbeiterinnen und Eltern zufrieden sind. Zudem konnte sich NKF nur auf Dokumente stützen, die globegarden zur Verfügung stellte.

Diese Aussagen sind nicht korrekt.

  • Korrekt ist, dass NKF vielmehr den Auftrag hatte, die Vorwürfe der „Republik“ zu überprüfen entlang der folgenden vier Hauptvorwürfe der „Republik“:
    - Listenfälschung / Betrug / Überbelegung
    - Prekäre Arbeitsbedingungen inkl. vertraglich angeblich unrechtmässige Abzüge
    - Sicherheit (Kinder vom Wickeltisch, Kinder verloren im Wald)
    - Ernährung / Budgets
  • Korrekt ist, dass laut NKF eine objektive Prüfung der Prozesse und Abläufe, interner Regularien und Arbeitsbedingungen beauftragt wurde und geprüft werden sollte, ob die behaupteten Vorwürfe der systematischen Verletzung von Vorschriften und anderen gravierenden Unzulänglichkeiten zutreffen.
  • Korrekt ist, dass NKF sich neben internen Dokumenten zu Geschäftsabläufen auch auf externe Gutachten stützten konnte, u.a.
    - ISO-Qualitäts-Zertifizierung
    - Externen Ernährungszertifikate
    - externen Lohnüberprüfungen (Revision, Tripartite Kommission des Bundes, kantonale Lohnüberprüfungen etc.)
    - Behördenbesuche, Protokolle

 

INFORMATIONSPFLICHT UND DATENSCHUTZ

Die Behauptung: Bei globegarden hält das Merkblatt zur Informationspflicht und Datenschutz fest, dass eine Kita-Leitung der Aufsichtsbehörde zwar Dienstplan und Präsenzliste eines Tages zeigen darf, nicht aber jene der vergangenen Woche.

Diese Aussage ist falsch.

  • Korrekt ist, dass das Merkblatt «Informationspflicht und Datenschutz» nicht festhält, dass eine Kita-Leitung der Aufsichtsbehörde den Dienstplan und die Präsenzliste der vergangenen Wochen nicht zeigen darf.
  • Korrekt ist, dass das Merkblatt die Kompetenzen der Behörden und Kinderkrippen bei einem Aufsichtsbesuch regelt und als Merkblatt der Behörde beim Aufsichtsbesuch übergeben werden kann. Es hält unter anderem fest, dass die Behörde Einsicht vor Ort in Dienstplan und Präsenzlisten nehmen kann. Es ist keine Beschränkung festgehalten, über wie viele Wochen die Behörde diese Dokumente einsehen möchte. Das Merkblatt regelt unter anderem die Sicherung der Privatsphäre von Mitarbeitern und Kindern. 
  • Korrekt ist, dass die händisch durch die Mitarbeitenden in der Kita geführten Dokumente Daten über Kinder und Familien sowie Familiensubventionen enthalten können.
  • Korrekt ist, dass im Vier-Augenprinzip die Dokumente geprüft werden. Im Anschluss werden die durch die Kita-Leitung vorbereiteten Dokumente (wie explizit im Merkblatt festgehalten wird) bei den behördlichen Stellen eingereicht.
  • Korrekt ist, dass in einigen Kantonen die Praxis gibt, behördeneigene Listen über Kinderbelegung und Personalbestand auszufüllen. Die kita-eigenen Listen müssen also auf weitere Listen übertragen werden. Je nach Kanton oder Gemeinde werden dabei unterschiedliche Anforderungen gestellt. Beispiel: In Bern wird ein Kind bis 12 Monate mit 1.5 gewichtet, in Zürich bis 18 Monate.
  • Korrekt ist, dass vor dem Einreichen der Listen ein 4-Augenprinzip innerhalb der Trägerschaft gilt, damit Fehler beim händischen Ausfüllen der Listen vermieden werden.
  • Korrekt ist, dass angewiesen wird auf den Listen transparent aufzuführen welche Plätze verkauft sind und welche Kinder tatsächlich anwesend sind und ob Extratage zusätzlich verkauft worden sind an einem Tag, die nicht dauerhaft belegt sind oder ob es Eingewöhnungen gab.
  • Korrekt ist, dass dies im Rahmen eines Aufsichtsbesuchs von der Kita-Leitung erläutert wird. Gemäss Verwaltungsgerichtsentscheid ist der Betreuungsschlüssel nicht an der Anzahl verkaufter Plätze auszurichten, sondern der Anzahl präsenter Kinder. Kinder, die krank sind, müssen nicht betreut werden und dafür muss kein Personal einkalkuliert werden. Die «Präsenz» der Kinder muss aus Präsenzlisten von Kindern hervorgehen, um den tatsächlichen Betreuungsschlüssel vor Ort gemessen am anwesenden Personal feststellen zu können. Da die Präsenzliste auch die gebuchten (verkauften) Betreuungstage enthält, muss folglich die Anwesenheit eines Kindes bzw. die Abwesenheit (z.B. Urlaub, Krankheit) deutlich kenntlich gemacht werden. Dabei handelt es sich nicht um eine Manipulation oder Fälschung.

 

MC-DONALD-KONZEPT

Die Behauptung: globegarden ist der Mc Donald’s der Kitas.

Diese Aussage ist irreführend.

  • Korrekt ist, dass globegarden im Markt als ein Qualitätsanbieter mit Bildungskitas positioniert ist. Es handelt sich um ein Kita-Netzwerk, das unter verbindlichem Qualitätsmanagement, Sicherheits-, Notfall- und Präventionskonzepten individuelle Schwerpunkte in den pädagogischen Konzepten und Standorten setzt. So gibt es Kitas mit Wald-und naturpädagogischem Schwerpunkt, zweisprachige und einsprachige Kitas, moderne Innenstadtkitas, Betriebskitas oder auch an die Montessori- oder Emmi-Pikler-Pädagogik angelehnte Kitas. 

 

MITARBEITERBEFRAGUNGEN

Die Behauptung: Bei globegarden ist bei Mitarbeiterumfragen die Anonymität nur im Ansatz gegeben.

Die Aussage ist nicht korrekt. 

  • Korrekt ist, es ist nicht möglich, anhand der Online-Umfrage Rückschlüsse auf die Person oder die Kita zu machen und es ist deshalb bei der Mitarbeiterumfrage keine Auswertung pro Kita (nur bei der Elternumfrage) möglich. Mitarbeitende werden sogar explizit darauf hingewiesen, dass die Aussagen anonym sind und nicht auf die Kita zurückgeführt werden können.

 

MANGELNDES FACHPERSONAL

Die Behauptung: Die Gründerinnen von globegarden finden nicht genügend Erzieherinnen, die eine gute Ausbildung mitbringen und länger als zwei Jahre bleiben. Aktuell sucht globegarden über 80 Leute, zehnmal mehr als die zweitgrösste Krippenkette in der Schweiz, Pop e Poppa.

Diese Aussagen sind falsch und irreführend.

  • Korrekt ist, dass 20% der Mitarbeitenden über 4 Jahre, akkumuliert 30% der Mitarbeitenden über 3 Jahre und akkumuliert 50% der Mitarbeitende über 2 Jahre bei globegarden sind.
  • Korrekt ist, dass Stellenausschreibungen bei Pop e Poppa und globegarden nicht verglichen werden können, da Pop e Poppa Wachstum hauptsächlich aus Übernahmen generiert und dabei der Personalstamm übernommen wird, während das Wachstum von globegarden nur zu 15% durch Übernahmen erfolgte, aber zu 85% aus organischem Wachstum. Deshalb werden bei globegarden jährlich rund 60-80 neue Arbeits- und Ausbildungsplätze geschaffen, die ausgeschrieben werden.
  • Korrekt ist, dass Pop e Poppa viele Krippen in der Westschweiz betreibt, für die andere Stellenportale relevant sind.
  • Korrekt ist, dass Stellenanzeigen regelmässig aktualisiert werden, damit sie bei den Stellenportalen an oberster Stelle sichtbar sind sowie mit unterschiedlichem Titel geschaltet werden, um unterschiedliche Bewerberprofile zu erreichen.
  • Nicht korrekt ist, dass globegarden zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Medienartikel 80 Stellen unbesetzt hatte.
  • Nicht korrekt ist der Schluss, dass eine offene Stelle einem Personalmangel gleichzusetzen ist. Mitarbeiter haben eine Kündigungsfrist von 3, 4 oder 6 Monaten, je nach Position bei globegarden, weshalb die Nachbesetzung nach Stelleneröffnung in dieser Zeit erfolgen kann.

 

TRANSPARENZPFLICHT

Die Behauptung: Bei den Finanzen gibt es keine Pflicht zur Transparenz.

Diese Aussage ist nicht korrekt.

  • Korrekt ist, dass die zuständigen Aufsichtsbehörden in den Finanzplan, Budgets und revidierte Jahresrechnung sowie Versicherungen der Trägerschaft Einsicht haben. In einige Gemeinden oder Kantone gibt es darüberhinausgehende Jahresreports, externe Revisionsbestätigungen, Mindestlohnbestätigungen und Standort-Jahresrechnungen.
 

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